Kurz gesagt: Eigentümer und Betreiber von Gewerbeimmobilien müssen dafür sorgen, dass Zufahrten, Gehwege und Eingänge im Winter sicher begehbar sind. Die genauen Pflichten und Zeiten regelt die jeweilige Gemeinde in ihrer Satzung. Wer den Winterdienst an einen Dienstleister vergibt, sollte Flächen, Abläufe und Zuständigkeiten vor der Saison schriftlich festlegen.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich der Eigentümer oder Betreiber des Grundstücks. Die Gemeinden regeln in ihren Satzungen, welche Flächen zu räumen sind und zu welchen Zeiten. Diese Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort, darum lohnt sich ein Blick in die Satzung Ihrer Gemeinde.
Was gehört dazu?
Schnee räumen und Glätte bekämpfen auf Zufahrten, Gehwegen, Eingängen und Parkflächen. Bei Gewerbeobjekten kommen oft Lieferzonen, Notausgänge und Mitarbeiterparkplätze dazu.
Vor der Saison planen
Legen Sie fest, welche Flächen in welcher Reihenfolge betreut werden und wer im Ernstfall Ansprechpartner ist. Ein Flächenplan verhindert Missverständnisse, wenn es schnell gehen muss.
Winterdienst aus einer Hand
Wer im Sommer schon einen Dienstleister für Grünpflege oder Hausmeisterservice hat, kann den Winterdienst oft gleich mit vergeben. Die Teams kennen die Flächen bereits. WOHLverde übernimmt den Winterdienst im Raum Bruchsal und Karlsruhe, auf Wunsch zusammen mit Grünpflege und Hausmeisterservice.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
